In seinem Urteil vom 03.03.2016 entschied der BGH, dass Marketplace-Verkäufer für Markenverstöße auf Amazon haften, auch wenn die Produktbeschreibung durch einen Dritten abgeändert wurde.
Im Leitsatz der Entscheidung führt der BGH wie folgt aus:
"Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt."