Das soll Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. 1726 angeordnet haben, wie die Süddeutsche berichtet. Heute regelt § 20 der BORA (der Berufsordnung der Rechtsanwälte), dass dies nicht (mehr) in Zivilverfahren vor den Amtsgerichten erforderlich ist.
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Das soll Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. 1726 angeordnet haben, wie die Süddeutsche berichtet. Heute regelt § 20 der BORA (der Berufsordnung der Rechtsanwälte), dass dies nicht (mehr) in Zivilverfahren vor den Amtsgerichten erforderlich ist.